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XYZ | |||
Im Regelfall sind im Rahmen der Hausratversicherung die Datenrettungskosten versichert. | |||
Konkret sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen versichert. | |||
'''Eigenschaften der Daten''' | |||
* Elektronisch gespeicherte Daten | |||
* ausschließlich private Nutzung der Daten | |||
* Substanzbeschädigung am Datenträger durch Verlust, Beschädigung oder nicht mehr verfügbar | |||
Die Kosten für eine versuchte technische Wiederherstellung der Daten werden ersetzt. | |||
'''Nicht versichert sind''' | |||
* Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, wie z.B. sog. Raukopien | |||
* Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, für die der Versicherungsnehmer ein Rücksicherungsmedium oder ein Installationsmedium besitzt. | |||
* Kosten für den Erwerb einer erneuten Lizenz (Wiederbeschaffungskosten) | |||