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XYZ | |||
Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen: | |||
* der Unfall hat sich in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet, in der der Geschädigte keinen Wohnsitz hat | |||
* der Schaden wurde durch ein Fahrzeug verursacht, dass in einem EU-Mitgliedsstaat versichert ist | |||
'''Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten''' | |||
Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die zur Regulierung des Schadens erforderlich sind. | |||
'''Gesetzliche Grundlage''' | |||
In jedem EU-Mitgliedsstaat muss ein Schadenregulierungsbeauftragter von allen ausländischen Versicherungsgesellschaften benannt werden. Alle EU-Bürger können jeweils in ihrem Land Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem EU-Ausländer geltend machen. | |||
'''Entschädigungsstelle für Verkehrsopferhilfe''' | |||
Der Geschädigte kann somit in seinem Wohnsitzland den Schaden an den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers anzeigen. Des weiteren steht dem Geschädigten die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zur Verfügung. | |||
'''Kontaktdaten Schadenregulierungsbeauftragte''' | |||
Die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten sind zu erfahren beim Zentralruf der Autoversicherer. | |||