4.104
Bearbeitungen
(Änderung 19673 von Smieskol (Diskussion) rückgängig gemacht.) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge | '''Kammerberufe''' - Berufs-, Betriebs-, Gewerbehaftpflichtversicherung | ||
Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen. | |||
Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder. | Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder. |