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'''ordentliche Kündigung''' | |||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. | |||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' | |||
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. | |||
Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. | |||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' | |||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen! | |||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos''' | |||
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. | |||