Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zweck und Aufgaben des Vereins:'''
'''Zweck:'''
 
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele.  
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />
Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet. <br />


 
'''Aufgaben:'''
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
- die Förderung des fachlichen Austausches<br />
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- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />
- die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen<br />


 
'''Der Verein ist fungiert als Ansprechpartner für:''' <br />
Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für <br />
 
- Mitglieder<br />
- Mitglieder<br />
- Sozialversicherungsträger<br />
- Sozialversicherungsträger<br />

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