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Bei unverheirateten Personen wird das eigene Einkommen während der Elternzeit zur Beitragsberechnung verwendet. Ist kein Einkommen vorhanden, so wird das sog. Mindestbemessungseinkommen zur Beitragsermittlung für die gesetzliche Krankenversicherung verwendet. | Bei unverheirateten Personen wird das eigene Einkommen während der Elternzeit zur Beitragsberechnung verwendet. Ist kein Einkommen vorhanden, so wird das sog. Mindestbemessungseinkommen zur Beitragsermittlung für die gesetzliche Krankenversicherung verwendet. | ||