Rentenversicherung gesetzliche, Vorsorgekonto: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages wünscht sich die Feststellung des Bundesrates, dass ein Basisprodukt (einfach gestaltet, kostenfreundlich und transparent) angeboten wird. Als Beispiel wird das „Vorsorgekonto“ genannt. Dieses wurde von der Deutschen Rentenversicherung, dem Bund der Versicherten und dem Verlag Öko-Test entwickelt. Als Non-Profit-Organisation soll diese Institution bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt werden.
Der Verbraucherausschuss möchte auch, dass der Bundesrat feststellt, dass es auf dem deutschen Vorsorgemarkt an Basisprodukten mangelt, die einfach ausgestaltet, kostengünstig und transparent sind und die idealerweise von einer Non-Profit-Organisation angeboten werden.
Ein geeignetes Beispiel hierfür wäre das „Vorsorge-Konto“, das von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, dem Verlag Öko-Test und dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) entwickelt worden ist (VersicherungsJournal 18.7.2016, 8.10.2015). Dieses „Vorsorge-Konto“ könne bei der Deutschen Rentenversicherung als Non-Profit-Organisation angesiedelt werden. Als staatliche Stelle werde diese keine Abschluss- oder Vertriebskosten erheben.
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Einführung eines Vorsorgekontos auf nationaler Ebene zu prüfen und die zur Einführung notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen“, heißt es in den Ausschuss-Empfehlungen, die insgesamt 35 Anregungen erhalten, weiter.

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