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Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch geregelt.<br /> | Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch geregelt.<br /> | ||
* '''Rentenarten'''<br /> | * '''Rentenarten'''<br /> | ||
- Altersrente<br /> | |||
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,<br /> | |||
- Renten an Hinterbliebene <br /> | |||
- Leistungen zur Rehabilitation erbracht.<br /> | |||
* '''Finanzierung'''<br /> | * '''Finanzierung'''<br /> | ||
Die gesetzliche Rentenversicherung '''finanziert sich durch das sog. Umlageverfahren.''' D.h. die derzeitigen Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die Rentenzahlungen der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Berechtigten und erwerben sich somit einen Anspruch auf die eigene zukünftige Rente (Generationenvertrag). Renten-Finanzierungslücken werden durch erhebliche Zuschüsse durch den Bundeshaushalt ausgeglichen. | |||
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch das sog. Umlageverfahren. D.h. die derzeitigen Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die Rentenzahlungen der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Berechtigten und erwerben sich somit einen Anspruch auf die eigene zukünftige Rente (Generationenvertrag). | |||
Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten. | Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten. |