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Bei der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag bzw. Einmalzahlung wird der Beitrag in einer Summe in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, investiert. Im Gegenzug erhält der VN eine lebenslang gleichbleibende Rente. Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Sofortrente sofort nach Zahlungseingang ausbezahlt wird oder ob zwischen Zahlungseingang und Rentenzahlungsbeginn noch eine Wartezeit vereinbart wird. | Bei der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag bzw. '''Einmalzahlung wird der Beitrag in einer Summe''' in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, investiert. Im Gegenzug '''erhält der VN eine lebenslang gleichbleibende Rente.''' Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Sofortrente sofort nach Zahlungseingang ausbezahlt wird oder ob zwischen Zahlungseingang und Rentenzahlungsbeginn noch eine Wartezeit vereinbart wird. | ||
* '''Rentengarantiezeit'''<br /> | |||
Der Vertrag kann mit einer sogenannten Rentengarantiezeit vereinbart werden. D.h die Rentenzahlung wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die versicherte Person noch lebt oder schon verstorben ist. Meist wird eine '''Rentengarantiezeit von 5 oder 10 Jahren''' vereinbart. | |||
* '''Partnerrente'''<br /> | |||
Bei der Partnerrente erhält dieser beim Tod der versicherten Person weiterhin die vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablauftermin | |||
Gezahlt. | |||
* '''Beitragsrückgewähr'''<br /> | |||
Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden. | Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden. | ||
Steuerlicher Betrachtung der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag | Steuerlicher Betrachtung der privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag |