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Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden. | Bei der Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass im Todesfall der versicherten Person die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden. | ||
* '''Steuerlicher Betrachtung'''<br /> | * '''Steuerlicher Betrachtung'''<br /> |