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Für die Krankenversicherung sind Beiträge aus der gesetzlichen Rente zu zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in XXX 2018 auf XXX14,6 %. | Für die Krankenversicherung sind Beiträge aus der gesetzlichen Rente zu zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in XXX 2018 auf XXX14,6 %. | ||
Ebenso sind Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der Beitragssatz beträgt XXX 2018, XXX2,35% . | Ebenso sind Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der Beitragssatz beträgt XXX 2018, XXX2,35% .<br /> | ||
Der Rentenversicherungsbeitrag entfällt. | Der Rentenversicherungsbeitrag entfällt.<br /> | ||
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt. | Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt.<br /> |