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Die Autoinhaltsversicherung – auch Handelswarenversicherung genannt – stellt eine Sonderform der Transportversicherung dar. Unter den Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung fallen alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeugs, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden. | Die Autoinhaltsversicherung – auch Handelswarenversicherung genannt – stellt eine Sonderform der Transportversicherung dar. Unter den Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung fallen alle Handelswaren sowie der andere Inhalt des Fahrzeugs, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit mitgeführt werden. | ||
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Der Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung kann mit der Domizilklausel auf bis zu drei Tage vor und nach dem Transport verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Transportfahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück oder in einer verschlossenen Halle / Garage parkt. | Der Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung kann mit der Domizilklausel auf bis zu drei Tage vor und nach dem Transport verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Transportfahrzeug auf einem umfriedeten Grundstück oder in einer verschlossenen Halle / Garage parkt. | ||