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| Klasse 9 || Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | | Klasse 9 || Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | ||
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Somit handelt es sich um Gefahrgut, wenn Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände aufgrund der Beschaffenheit oder Inhalts beim Transport gefährlich sind, wie z.B. | |||
* Für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren und anderen Sachen | |||
* Für die öffentliche Ordnung und Sicherheit | |||
* Für die Allgemeinheit und Güter der Allgemeinheit | |||
* Die aufgrund des Transports eine Gefahr darstellen können | |||
'''Verkehrshaftungsversicherung im Schadensfall''' | |||
Der Verkehrshaftungsversicherer überprüft im Schadensfall, ob die zahlreichen Vorschriften und Regelungen für den Transport von Gefahrgütern vom Transportunternehmen eingehalten worden sind. | |||
Diese sind u.a.: | |||
* Verpackungsvorschriften | |||
* Kennzeichnungsvorschriften | |||
* ADR-Bescheinigung | |||
Weitere Vorschriften für den Transport von Gefahrgut sind geregelt in der „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ '''(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt; GGVSEB)''' | |||