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In der Kfz Versicherung sind bei einer Kündigung die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zu beachten. U.a. ist die Kündigungsfrist sowie die Vertragslaufzeit des Kfz-Versicherungsvertrages im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit darf maximal 1 Jahr betragen, so das VVG. Für die Wirksamkeit der Kündigung in der Kfz-Versicherung muss diese also mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit beim Kfz-Versicherer eingegangen sein. | In der Kfz Versicherung sind bei einer Kündigung die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) zu beachten. U.a. ist die Kündigungsfrist sowie die Vertragslaufzeit des Kfz-Versicherungsvertrages im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit darf maximal 1 Jahr betragen, so das VVG. Für die Wirksamkeit der Kündigung in der Kfz-Versicherung muss diese also mindestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit beim Kfz-Versicherer eingegangen sein. | ||
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