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Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:Jahr}} auf {{#var:GKV-BBGj}} Euro. | Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:Jahr}} auf {{#var:GKV-BBGj}} Euro. | ||
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Privatversicherte, die in die '''Rente''' gehen, sind im Regelfall an die Private Krankenversicherung gebunden. Liegt eine mindestens 24 monatige Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt vor, so ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) möglich. | Privatversicherte, die in die '''Rente''' gehen, sind im Regelfall an die Private Krankenversicherung gebunden. Liegt eine mindestens 24 monatige Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Renteneintritt vor, so ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) möglich. | ||