Krankenversicherung private, Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 44: Zeile 44:


Scheidet ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer aus der Erwerbstätigkeit aus und geht in Rente, so ist dieser entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung für Rentner oder der ehemalige Arbeitnehmer muss sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Vorteil der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner liegt darin, dass der Beitragsaufwand geringer ist.
Scheidet ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer aus der Erwerbstätigkeit aus und geht in Rente, so ist dieser entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung für Rentner oder der ehemalige Arbeitnehmer muss sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Vorteil der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner liegt darin, dass der Beitragsaufwand geringer ist.
'''Hinweis:'''
Unterschreitet das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, weil der Gesetzgeber die Jahresentgeltgrenze angehoben hat, muss eigentlich in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden. Durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann die Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung bestehen bleiben und fortgesetzt werden.


Schlagwort: Pflichtversicherung, Versicherungspflicht, Krankenversicherungspflicht
Schlagwort: Pflichtversicherung, Versicherungspflicht, Krankenversicherungspflicht
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü