Bausparen, Sonderfreibetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten)  
! Alleinstehende !! rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer !! nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Beamte, Richter, Berufssoldaten)  
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| ohne Kinder || 31.124,00 Euro  || || 28.536,00 Euro  
| ohne Kinder || 31.124,00 Euro  || 28.536,00 Euro  
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