45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 61: | Zeile 61: | ||
Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen | '''Abgeltungssteuer bei Kapitallebensversicherungen''' | ||
Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % wird fällig, wenn Kapitalerträge aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt werden, wenn | Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % wird fällig, wenn Kapitalerträge aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt werden, wenn | ||
zum Auszahlungszeitpunkt die Vertragslaufzeit keine 12 Jahre beträgt | * zum Auszahlungszeitpunkt die Vertragslaufzeit keine 12 Jahre beträgt | ||
und | und | ||
zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. | * zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. | ||
Von der Abgeltungssteuer befreit sind einmalige Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, wenn | Von der Abgeltungssteuer befreit sind einmalige Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, wenn | ||
die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre | * die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre | ||
der Vertragsbeginn war vor dem 01.01.2005 | * der Vertragsbeginn war vor dem 01.01.2005 | ||
die Todesfallleistung beträgt mind. 60 % der Versicherungssumme | * die Todesfallleistung beträgt mind. 60 % der Versicherungssumme | ||
die Beitragszahlungsdauer beträgt mind. 5 Jahre | * die Beitragszahlungsdauer beträgt mind. 5 Jahre | ||
Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden anderweitig steuerlich behandelt. | |||
'''Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden anderweitig steuerlich behandelt.''' | |||
Die Hälfte der Kapitalerträge muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, unter der Voraussetzung, dass | Die Hälfte der Kapitalerträge muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, unter der Voraussetzung, dass | ||
der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre | * der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre | ||
die Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr | * die Auszahlung erfolgt nach dem 60. Lebensjahr | ||
Abgeltungssteuer bei ausländischen Kapitalerträgen | '''Abgeltungssteuer bei ausländischen Kapitalerträgen''' | ||
Kapitalerträge, die im Ausland erzielt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Wird das Konto / Depot bei einem inländischen Kreditinstitut geführt, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. | Kapitalerträge, die im Ausland erzielt werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Wird das Konto / Depot bei einem inländischen Kreditinstitut geführt, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. | ||
Wird das Konto / Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut geführt, wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Jedoch ist der Kontoinhaber / Depotinhaber verpflichtet die ausländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. | Wird das Konto / Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut geführt, wird keine Abgeltungssteuer abgeführt. Jedoch ist der Kontoinhaber / Depotinhaber verpflichtet die ausländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben. | ||