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Die tatsächlichen Fahrkosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Wird das eigene Fahrzeug behindertengerecht umgerüstet, so können die dafür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. | Die tatsächlichen Fahrkosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Wird das eigene Fahrzeug behindertengerecht umgerüstet, so können die dafür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. | ||
Wird das eigene Fahrzeug behindertengerecht umgerüstet, so können die dafür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. | |||
'''Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen''' | |||
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2013 können Zivilprozesskosten ausdrücklich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. | |||
'''Ausnahme:''' | |||
Der Steuerpflichtige muss einen Prozess führen, der dazu dient die Existenzbedrohung abzuwenden. | |||
Hierzu hat der Gesetzgeber mit einem Urteil im August 2017 für Klarheit gesorgt: BFH-Urteil vom 18.05.2017 AZ: VI R 9/16. | |||