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'''Bei Arbeitnehmern''' | '''Bei Arbeitnehmern''' | ||
wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für | wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze für 2017 von monatlich 4.237,50 Euro zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2017 ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 % erhoben.<br /> | ||