Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks entstehen ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks entstehen ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt.
* '''Versicherungsumfang der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung'''<br />




* '''Versicherter Personenkreis'''<br />
* '''Versicherter Personenkreis'''<br />


In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.
In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.
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- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs<br />
- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs<br />
- Reparaturkosten<br />
- Reparaturkosten<br />
- Renovierungskosten<br />
- Renovierungskosten<br />
- Wiederbeschaffungskosten<br />
- Wiederbeschaffungskosten<br />
- Wertverlust<br />
- Wertverlust<br />
- Krankenhauskosten<br />
- Krankenhauskosten<br />
- Kosten für Heilbehandlungen<br />
- Kosten für Heilbehandlungen<br />
- Schmerzensgeld<br />
- Schmerzensgeld<br />
- Verdienstausfall<br />
- Verdienstausfall<br />
- Nutzungsausfall<br />
- Nutzungsausfall<br />
- Gewinnausfall oder Gewinnminderung<br />
- Gewinnausfall oder Gewinnminderung<br />


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