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Für Rentner die in der gesetzlichen Krankenversicherung ...XXX | Für Rentner die in der gesetzlichen Krankenversicherung ...XXX | ||
'''Zur Beitragsermittlung für die Krankenversicherung findet zunächst eine Unterscheidung in drei Personengruppen statt:''' | |||
* Rentner, die in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichert sind | |||
* Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind | |||
* Rentner, die privat krankenversichert sind. | |||
Bei der Bezeichnung KVdR handelt es sich nicht um eine eigenständige Krankenkasse. Vielmehr stellt dies eine Statusbezeichnung dar. | |||
Um diesen Status zu erreichen, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein: | |||
* Bezieher einer gesetzlichen Renten | |||
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV | |||
'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV''' | |||
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat. | |||
Zum 01.08.2017 wurde eine neue Regelung zur Vorversicherungszeit eingeführt. Jedem Versicherten werden pauschal drei Jahre als Vorversicherungszeit pro Kind angerechnet. § 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V. Zu den Kindern zählen auch: | |||
* Adoptivkinder | |||
* Pflegekinder | |||
* Stiefkinder | |||
Diese Zeiten werden automatisch der zweiten Hälfte des Erwerbslebens des Versicherten zugerechnet. Auch wenn die Geburt der Kinder früher war. | |||
Insbesondere für Partner von privat Krankenversicherten stellt diese neue Regelung zur Vorversicherungszeit eine wesentliche Verbesserung dar. Davon profitieren vor allem Frauen von Selbständigen, Beamten und Richtern. Denn viele von Ihnen erfüllten nicht die erforderlichen Vorversicherungszeiten, da diese während der Erziehungszeit nicht gesetzlich krankenversichert waren. Durch die neue gesetzliche Regelung wird diese Lücke geschlossen. | |||
'''Prüfung der Vorversicherungszeiten''' | |||
Werden aufgrund der neuen Regelung zur Vorversicherungszeit die Voraussetzungen zur Krankenversicherung für Rentner (KVdR) erfüllt, kann ein nachträglicher Wechsel erfolgen. Mit Hilfe eines formlosen Antrages kann die gesetzliche Krankenkasse aufgefordert werden die Vorversicherungszeiten zu prüfen. Zur Prüfung sollten die entsprechenden Geburtsurkunden der Kinder oder andere Nachweise eingereicht werden. | |||
'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner''' | |||
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt. | |||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung]]<br /> |