Vertragsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Tauschvertrag § 480 BGB'''<br /> formfrei
- '''Tauschvertrag § 480 BGB''' formfrei<br />
 


gleiche Vorschriften wie beim Kaufvertrag<br />
gleiche Vorschriften wie beim Kaufvertrag<br />




- '''Darlehensvertrag § 488 BGB (insbesondere Verbraucherdarlehen § 491 BGB''')<br />formfrei
- '''Darlehensvertrag § 488 BGB (insbesondere Verbraucherdarlehen § 491 BGB''')formfrei<br />
 


Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
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