Vertragsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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Verschaffung von Eigentum an einer Sache gegen einen Kaufpreis<br />
Verschaffung von Eigentum an einer Sache gegen einen Kaufpreis<br />


* '''Tauschvertrag'''  - § 480 BGBformfrei<br />
* '''Tauschvertrag'''  - § 480 BGB  - Formfreiheit<br />


beinhaltet die Vorschriften wie bei einem Kaufvertrag<br />
beinhaltet die Vorschriften wie bei einem Kaufvertrag<br />


* '''Darlehensvertrag''' - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB )formfrei<br />
* '''Darlehensvertrag''' - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB ) - Formfreiheit<br />


Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
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Schriftform für Verbraucherdarlehensverträge vorgeschrieben (siehe § 492 BGB)
Schriftform für Verbraucherdarlehensverträge vorgeschrieben (siehe § 492 BGB)


- '''Schenkungsvertrag § 516 BGB'''<br />
* '''Schenkungsvertrag''' § 516 BGB<br />


Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert – entgeltfrei
Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert – entgeltfrei
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