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Die Kündigung ist frühestens ein Jahr nach der Überlassung möglich. | Die Kündigung ist frühestens ein Jahr nach der Überlassung möglich. | ||
Das Mietverhältnisses kann nur in Schriftform gekündigt werden. (§ 568 BGB) | Das Mietverhältnisses kann nur in Schriftform gekündigt werden. (§ 568 BGB) | ||
* '''Pachtvertrag''' § 581 BGB - Formfreiheit<br /> | * '''Pachtvertrag''' § 581 BGB - Formfreiheit<br /> | ||
Gebrauchsgewährung des verpachteten Gegenstands einschliesslich "Fruchtgenuss" gegen Pachtentgelt. | Gebrauchsgewährung des verpachteten Gegenstands einschliesslich "Fruchtgenuss" gegen Pachtentgelt. | ||
Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass der Pächter im Vergleich zum Mieter die Erträge behalten darf, die er mit dem gepachteten Gegenstand erwirtschaftet hat (=Fruchtgenuss). | Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass der Pächter im Vergleich zum Mieter die Erträge behalten darf, die er mit dem gepachteten Gegenstand erwirtschaftet hat (=Fruchtgenuss). | ||
* '''Leihvertrag''' § 598 BGB - Formfreiheit<br /> | * '''Leihvertrag''' § 598 BGB - Formfreiheit<br /> |