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Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 38 Sozialgesetzbuch V ( SGB V ). Haushaltshilfe wird Versicherten gewährt,…“) |
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Die | Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erstreckt sich nach § 38 Sozialgesetzbuch V (SGB V) auch auf die Kostenerstattung einer Haushaltshilfe . | ||
Voraussetzung hierfür ist, dass der versicherte wegen einer Krankenhausbehandlung, eines Kuraufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung seines Haushaltes nicht möglich ist und ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist und Hilfe benötigt. |