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'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner''' | '''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner''' | ||
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung | Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. | ||