Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner'''
'''Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner'''


Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Beitragsbestandteil für gesetzliche krankenversicherte Rentner. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,55 % bzw. 2,8 % muss geleistet werden. Für beide Beitragsbestandteile erhält der Versicherte keinen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Obergrenze zur Beitragsermittlung gilt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.  




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