45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. | In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die eigene Familie kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Zur Familie zählen die eigenen Kinder, der Ehegatte / Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. | ||
* ''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:''<br /> | *'''Folgend die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung:'''<br /> | ||
- der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein - das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro im Monat | - der Wohnsitz des Familienmitglieds muss in Deutschland sein - das Familienmitglied darf nicht versicherungspflichtig sein und mehr als 425 Euro im Monat verdienen; bei einem Minijob gilt die Minijobgrenze in Höhe von 450 Euro im Monat |