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* '''Mitversicherung bei den Eltern in der GESETZLICHEN KRANKENKASSE'''<br /> | * '''Mitversicherung bei den Eltern in der GESETZLICHEN KRANKENKASSE'''<br /> | ||
Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der | Studenten haben bis zum vollendeten 25. Lebensjahr den Anspruch auf Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung) in der gesetzlichen Krankenkasse sofern die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Zeitraum der | ||
Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht. | Krankenversicherung verlängert sich um die Zeit eines Wehrdienstes oder Zivildienstes. Während der Familienversicherung ruht die eigene Versicherungspflicht.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Studenten]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Studenten]] <br /> |