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In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 '''ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich''' ist. Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz.<br /> Die folgenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten: | |||
- Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br /> | - Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten<br /> |