Betriebshaftpflichtversicherung, Subunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 25: Zeile 25:
Des weiteren besteht für das Versicherungsunternehmen des Generalunternehmens die Möglichkeit das Subunternehmen in Regress zu nehmen, wenn die Schadenregulierung nach § 278 BGB erfolgt.
Des weiteren besteht für das Versicherungsunternehmen des Generalunternehmens die Möglichkeit das Subunternehmen in Regress zu nehmen, wenn die Schadenregulierung nach § 278 BGB erfolgt.


Schlagwort:
Schlagwort:<br />
 


<center>{{BimpimV02}}
<center>{{BimpimV02}}
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü