Versicherungsmaklervollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Maklerwechsel, so richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Richtlinien des GDV, die 1988 aufgestellt wurden.


I'''nhalt der Regelung:'''
 
'''Inhalt der Regelung:'''


Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen.
Die Regelung ist nur für die Schadenversicherung und Sachversicherung gültig und unterscheidet nach ein- und mehrjährigen Verträgen.
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