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* Werden Überschüsse durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, so wird der Versicherungsnehmer daran beteiligt. | * Werden Überschüsse durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, so wird der Versicherungsnehmer daran beteiligt. | ||
* Ändert sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers kurzfristig, so können die Beiträge zur Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden. Im Pflegefall – Leistungsfall – reduzieren sich die Rentenleistungen entsprechend. | * Ändert sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers kurzfristig, so können die Beiträge zur Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden. Im Pflegefall – Leistungsfall – reduzieren sich die Rentenleistungen entsprechend. | ||
* Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind keine weiteren Beiträge zur Pflegerentenversicherung zu entrichten. | |||
* Im Todesfall des Versicherten, ohne dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, wird eine Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. | |||
* Leistungsbeginn der Pflegerentenversicherung ist bei Eintritt einer Demenz. Grundlage hierfür ist die Reisberg Skala. |