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'''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var: | '''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:22.}} Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}. | ||
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft. | Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft. | ||
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten- Einkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var: | '''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten- Einkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € jährlich liegen. | ||
'''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln. | '''Verheiratete''', deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind können, bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die Familienversicherung wechseln. |