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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten. Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen bleiben außer Ansatz. | Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen bleiben außer Ansatz. | ||