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Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html § 2 Abs. 1 EStG). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) bleiben außer Ansatz. | Der Einkommenssteuer unterliegen 7 Einkunftsarten ( [[ http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html § 2 Abs. 1 EStG ]]). Es werden nur die Einnahmen berücksichtigt, die im Rahmen einer der folgenden sieben Einkunftsarten anfallen. Steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html) bleiben außer Ansatz. | ||
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