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Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. | Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. | ||
Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der W-IdNr. auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden zu gegebener Zeit geeignete Informationen im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. | Momentan beanspruchen die Arbeiten zur Einführung der W-IdNr. auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden zu gegebener Zeit geeignete Informationen im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Quelle: BMI | ||