Krankenversicherung gesetzliche, Beitrag im Alter: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Bezieher einer gesetzlichen Renten
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV
* Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV




'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der gKV'''
'''Regelung zur Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der GKV'''


Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzliche versichert war, darf in der Krankenversicherung für Rentner versichert werden. Gesetzliche Regelung lt. § 5 Abs. 1.11 SGB V (9/10-Regelung). Der Zugangsweg zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unberücksichtigt; pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert. Der Zeitraum der Erwerbstätigkeit beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit, inkl. Berufsausbildung und Selbständigkeit, und endet zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente. Bei Erwerbslosigkeit gilt der 18. Geburtstag oder der Termin der Heirat.
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