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Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br /> | Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br /> | ||
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes | § 4 des Produkthaftungsgesetzes <br /> | ||
besagt dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“. | |||
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“. | |||