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besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“. | besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“. | ||
Siehe auch: [[Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet]]<br /> | |||
Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung<br /> | Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung<br /> |