Rüruprente: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer.
Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer.
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Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  
Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  


Für das Jahr 2018 liegt der Höchstbetrag bei 23.712 Euro für Ledige bzw. bei 47.424 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden 86 % des eingezahlten Beitrages.  
Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}8 liegt der Höchstbetrag bei {{#var:19.1}} € für Ledige bzw. bei {{#var:19.2}} € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden {{#var:19.4}} % des eingezahlten Beitrages.  




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