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'''Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen''' haben die freie Wahl zwischen: | * '''Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen''' haben die freie Wahl zwischen:<br /> | ||
- den Allgemeinen Ortskrankenkassen zuständig ist die Kasse des Beschäftigungsorts oder Wohnorts,<br /> | |||
- Den Ersatzkassen, zuständig ist die Kasse des Beschäftigungsorts oder Wohnorts,<br /> | |||
- Den Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen des Betriebes, in dem der Versicherte beschäftigt wird,<br /> | |||
- Den Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen, die für jeden Versicherten geöffnet sind,<br /> | |||
- der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See<br /> | |||
- die Krankenkasse, bei der der Versicherte vor der Versicherungspflicht Mitglied war o. eine Familienversicherung bestand,<br /> | |||
- oder die Krankenkasse, bei der der Ehepartner versichert ist.<br /> | |||
'''Ausnahmen'''<br /> | |||
* '''Ausnahmen'''<br /> | |||
Das Krankenkassenwahlrecht besteht nicht für Versicherte die in der Familienversicherung mit versichert sind.<br /> | Das Krankenkassenwahlrecht besteht nicht für Versicherte die in der Familienversicherung mit versichert sind.<br /> | ||
Versicherte und mitarbeitende Familienmitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sind an dieselbe gebunden.<br /> | Versicherte und mitarbeitende Familienmitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sind an dieselbe gebunden.<br /> | ||
Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | ||
'''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> | * '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> | ||
Das Kassenmitglied ist '''18 Monate an die Kasse gebunden'''. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. '''Die Kassenkündigung kann zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen'''.<br /> | Das Kassenmitglied ist '''18 Monate an die Kasse gebunden'''. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. '''Die Kassenkündigung kann zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen'''.<br /> | ||
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. | Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. |