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Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen. | Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen. | ||
In der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers auf den Versicherungsvertrag überwiesen. | In der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers auf den Versicherungsvertrag überwiesen. Hieraus entsteht für den Arbeitnehmer ein steuerlicher Vorteil. | ||
* '''Vorteile für den Arbeitnehmer'''<br /> | |||
- Einsparung von Sozialabgaben<br /> | |||
- Einsparung von Einkommenssteuer<br /> | |||
- garantierte Verzinsung der Sparbeiträge<br /> | |||
- Unverfallbarkeit der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen<br /> | |||
- Möglichkeit der Kapitalauszahlung beim Auszahlungsbeginn<br /> | |||
* '''Vorteile für den Arbeitgeber'''<br /> | |||
- geringer Verwaltungsaufwand<br /> | |||
- Einsparung von Lohnnebenkosten<br /> | |||
- keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig<br /> | |||
'''Beiträge zur Direktversicherung''' | * '''Beiträge zur Direktversicherung'''<br /> | ||
Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €. | Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €. | ||
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings weiterhin nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze. | Sozialabgabenfrei bleiben allerdings weiterhin nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br /> | ||
'''Betriebsrentenstärkungsgesetz''' | |||
* '''Betriebsrentenstärkungsgesetz'''<br /> | |||
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt. | Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt. |