Direktversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitgeber'''<br />
* '''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitgeber'''<br />


Nicht alle Arbeitgeber sind vom Sozialpartnermodell betroffen. Die Möglichkeit der Teilnahme am Sozialpartnermodell ist nur für Arbeitgeber möglich, die der Tarifbindung unterliegen. Bei Arbeitgebern, die der Tarifbindung nicht unterliegen, besteht die Möglichkeit am Sozialpartnermodell teilzunehmen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies vorsieht.  
Nicht alle Arbeitgeber sind vom Sozialpartnermodell betroffen. Die Möglichkeit der Teilnahme am Sozialpartnermodell ist nur für Arbeitgeber möglich, die der Tarifbindung unterliegen. Bei Arbeitgebern, die der Tarifbindung nicht unterliegen, besteht die Möglichkeit am Sozialpartnermodell teilzunehmen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies vorsieht.  
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