Rüruprente: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer.
Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. '''Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen,''' die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer.




'''Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge bei Selbständigen'''
* '''Steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge bei Selbständigen'''<br />


Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  
Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.  
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'''Anlageformen des Rürup-Vertrages'''
* '''Anlageformen des Rürup-Vertrages'''<br />
 


Der Rürup-Vertrag wird in verschiednen Varianten angeboten:
Der Rürup-Vertrag wird in verschiednen Varianten angeboten:




'''Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung'''
- '''Rürup-Rente als klassische Rentenversicherung'''<br />


Die Beiträge zur klassischen Rürup-Rentenversicherung unterliegen einer garantierten Verzinsung. Somit lässt sich bereits bei Versicherungsbeginn die garantierte Rente zum Vertragsende bestimmen. Zusätzlich zur garantierten Rente werden zum Auszahlungszeit auch die bereits erwirtschafteten Überschussanteile ausgezahlt.  
Die Beiträge zur klassischen Rürup-Rentenversicherung unterliegen einer garantierten Verzinsung. Somit lässt sich bereits bei Versicherungsbeginn die garantierte Rente zum Vertragsende bestimmen. Zusätzlich zur garantierten Rente werden zum Auszahlungszeit auch die bereits erwirtschafteten Überschussanteile ausgezahlt.  




'''Rürup-Rente fondsgebunden'''
- '''Rürup-Rente fondsgebunden'''


Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden die Beiträge durch den Anbieter in Fonds investiert. Dies ermöglicht eine bessere Rendite als in der klassischen Rürup-Rente. Je nach Tarifvariante kann eine Beitragsgarantie vereinbart werden, die meist zu Lasten der Rendite geht. Diese beinhaltet, dass zum Rentenbeginn mindestens die angesammelten Sparbeiträge ausgezahlt werden.  
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente werden die Beiträge durch den Anbieter in Fonds investiert. Dies ermöglicht eine bessere Rendite als in der klassischen Rürup-Rente. Je nach Tarifvariante kann eine Beitragsgarantie vereinbart werden, die meist zu Lasten der Rendite geht. Diese beinhaltet, dass zum Rentenbeginn mindestens die angesammelten Sparbeiträge ausgezahlt werden.  




'''Rürup-Fondssparplan'''
- '''Rürup-Fondssparplan'''<br />


Die Rürup-Rente als Fondssparplan wird von wenigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zur fondsgebundenen Variante ist der Fondssparplan kostengünstiger. Der Grund hierfür ist, dass erst zum Rentenbeginn der Ratensparplan in eine Versicherung umfunktioniert wird. Die Vereinbarung einer Beitragsgarantie ist möglich.
Die Rürup-Rente als Fondssparplan wird von wenigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zur fondsgebundenen Variante ist der Fondssparplan kostengünstiger. Der Grund hierfür ist, dass erst zum Rentenbeginn der Ratensparplan in eine Versicherung umfunktioniert wird. Die Vereinbarung einer Beitragsgarantie ist möglich.




'''Rürup-Sofortrente'''
- '''Rürup-Sofortrente'''<br />


Bei Rürup-Sofortrente erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung auf den Versicherungsvertrag. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszahlung aus der Rürup-Sofortrente als laufende Rente bis zum Lebensende der versicherten Person.  
Bei Rürup-Sofortrente erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung auf den Versicherungsvertrag. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszahlung aus der Rürup-Sofortrente als laufende Rente bis zum Lebensende der versicherten Person.  




'''Auszahlung der Rürup-Rente'''
* '''Auszahlung der Rürup-Rente'''<br />


Die Rürup-Rente wird als lebenslange private Rente ausgezahlt. Der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt liegt bei der Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen wurden.  
Die Rürup-Rente wird als lebenslange private Rente ausgezahlt. Der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt liegt bei der Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen wurden.  
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