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Die Maklervollmacht ist Voraussetzung dafür, dass personenbezogene Daten | '''Die Maklervollmacht ist Voraussetzung dafür, dass personenbezogene Daten dsr Antragsstellers oder des Versicherten vom Versicherer an den Versicherungsmakler übermittelt werden dürfen.''' | ||
In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler. | In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler. |