Maklervollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Maklervollmacht ist Voraussetzung dafür, dass personenbezogene Daten der Antragsstellers oder des Versicherten an den Versicherungsmakler übermittelt werden dürfen.
'''Die Maklervollmacht ist Voraussetzung dafür, dass personenbezogene Daten dsr Antragsstellers oder des Versicherten vom Versicherer an den Versicherungsmakler übermittelt werden dürfen.'''


In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler.  
In '''§ 203 StGB (Strafgesetzbuch)''' ist die Verschwiegenheit des Versicherers und ihrer Agenten gegenüber jedermann geregelt. Eingeschlossen ist hierbei auch die Verschwiegenheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsmakler.  
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