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'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von | {{Wertedatenbank}} | ||
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br /> | |||
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | '''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.''' | ||
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} €.. | |||
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br /> | ||