Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von XXX 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
{{Wertedatenbank}}
 
 
'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen'''  haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />


'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''
Für jeden Kalendertag werden XXX 13 €, monatlich XXX 210 gezahlt.
Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens {{#var:21.2}} ..
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü