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Die sog. Opting-Out-Modelle sind tarifvertraglich zu regeln oder in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag zu regeln. Handelt es sich um einen tariflich ungebundenen Arbeitgeber, so kann dieser ein tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder die Betriebs- oder Dienstvereinbarung eines Tarifvertrages einführen. | Die sog. Opting-Out-Modelle sind tarifvertraglich zu regeln oder in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag zu regeln. Handelt es sich um einen tariflich ungebundenen Arbeitgeber, so kann dieser ein tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder die Betriebs- oder Dienstvereinbarung eines Tarifvertrages einführen. | ||
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Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br /> | |||
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