Betriebsrentenstärkungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sog. Opting-Out-Modelle sind tarifvertraglich zu regeln oder in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag zu regeln. Handelt es sich um einen tariflich ungebundenen Arbeitgeber, so kann dieser ein tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder die Betriebs- oder Dienstvereinbarung eines Tarifvertrages einführen.
Die sog. Opting-Out-Modelle sind tarifvertraglich zu regeln oder in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag zu regeln. Handelt es sich um einen tariflich ungebundenen Arbeitgeber, so kann dieser ein tarifvertragliches Optionssystem anwenden oder die Betriebs- oder Dienstvereinbarung eines Tarifvertrages einführen.
👁 Siehe auch: [[Vertriebswege / Vertriebskanäle]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
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