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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br /> | Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im sogenannten '''Umlageverfahren''' erhoben, d.h. die erwerbstätige aktive Generation finanziert die ältere Generation. Rücklagen werden so gut wie keine gebildet.<br /> | ||
'''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} von monatlich {{#var:2.3}} € werden {{#var: | '''Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen'''. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} von monatlich {{#var:2.3}} € werden {{#var:4.1}} % einbehalten. Kinderlose zahlen {{#var:4.2}} % . | ||
Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br /> | Somit beträgt der '''Höchstbeitrag {{#var:4.3}} € und für kinderlose {{#var:4.4}} €.'''<br /> | ||