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Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten. | Wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet, wird bei Vereinbarung der Infektionsklausel, der Versicherer auch leisten.<br /> | ||
⚠️ Wichtige Klausel, sollte mit vereinbart werden. | |||
Beispiel: XXX | Beispiel: XXX |